Die institutionelle Landschaft Belgiens, ihre Geschichte...

Fünf historische Etappen

Bei der Gründung Belgiens dominiert die französische Bourgeoisie den neu gegründeten Staat.

Ab 1840 entsteht eine flämische Bewegung, die im Laufe der Zeit zahlreiche Errungenschaften zugunsten der flämischen Bevölkerung erzielt. Zu Beginn betreffen die flämischen Forderungen nur die Sprache (Anerkennung und Emanzipation der Sprache). Später zielen die Ansprüche schlichtweg auf die kulturelle Autonomie ab.

Ende des 19. Jahrhunderts entsteht die wallonische Bewegung, deren Forderungen vor allem wirtschaftlicher und sozialer Art sind. Ab 1960 kommt der Drang nach einer verstärkten wirtschaftlichen Autonomie in der Forderung nach mehr Föderalismus zum Ausdruck.

Das belgische Föderalsystem ist in fünf wesentlichen Phasen entstanden: 1970, 1980, 1988, 1993 und 2001.

Définition

Die Revision von 1970 - Die Geburt der Französischen Gemeinschaft

Der Einheitsstaat erhält erste Grundzüge des Föderalismus

Im Jahr 1970 wird die Gründung von drei Gemeinschaften (französisch-, niederländisch- und deutschsprachig) grundsätzlich in der Verfassung verankert. Unter der Bezeichnung „Kulturgemeinschaften“ verfügen sie über ihre eigene parlamentarische Versammlung: die Kulturräte können Dekrete in den Bereichen Kultur, Rundfunk und Fernsehen, und Sprachengebrauch verabschieden.

Zum ersten Mal gibt es in Belgien Texte mit Gesetzeskraft, die nicht mehr auf das gesamte Grundgebiet, sondern nur auf Teilen von diesem anwendbar sind.

Définition
1970: Gaston Eyskens, eerste minister, en Leo Tindemans, geven uitleg over de grondwetswijziging Tot 2001 houdt het Parlement van de Franse Gemeenschap zijn vergaderingen in de Senaat.

1970 – Der Premierminister Gaston Eyskens und Leo Tindemans informieren über die Verfassungsrevision Die Sitzungen des Parlaments der Französischen Gemeinschaft werden bis 2001 im Senat abgehalten.

Die Revision von 1980 - Eine verstärkte Autonomie der Gemeinschaft

Eine Reform zum Ausbau des Föderalismus

Die Gemeinschaften, die sich ausschließlich mit kulturellen Angelegenheiten befassen, erhalten die Zuständigkeit für „personenbezogene Angelegenheiten“ (Personenbeistand und Gesundheit) und internationale Zusammenarbeit.

Jede Gemeinschaft verfügt über eine autonome Regierung. Die Minister werden durch die Versammlungen ernannt.

Der Kulturrat der Französischen Kulturgemeinschaft wird in „Rat der Französischen Gemeinschaft’“ umbenannt. Der Rat setzt sich aus den direkt gewählten Mitgliedern der französischen Sprachgruppe der Kammer und des Senats zusammen.

Durch die Reform von 1980 erhalten die Wallonische Region und die Flämische Region jeweils eine Versammlung und eine Exekutive.

Die Einrichtung der Institutionen der Region Brüssel-Hauptstadt erfolgt allerdings erst 1989.

Définition

Die Revision von 1988 - Die Übertragung des Unterrichtswesens an die Gemeinschaften

Diese bedeutende Staatsreform beinhaltet eine wesentliche Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaften.

Zu diesem Zeitpunkt wird die Französische Gemeinschaft / Föderation Wallonie-Brüssel zuständig für das Unterrichtswesen, mit Ausnahme des Alters der Schulpflicht, der Mindestbedingungen für die Ausstellung der Diplome und der Pensionsregelungen der Lehrer, die weiterhin unter dien Befugnis des Föderalstaats fallen.

Zusätzliche Zuständigkeiten erweitern den Aktionsradius der Gemeinschaften: die Jugendhilfe, die Rundfunkwerbung, die Pressehilfe.

Die Finanzierung der Gemeinschaften wird nunmehr auf Grundlage von objektiven Kriterien berechnet und besteht aus einem Teil der Einkommensteuer, der Rundfunk- und Fernsehgebühren und der Mehrwertsteuer (Dotationen).

Définition

Die Revision von 1993 - Die Bestätigung des föderalen Systems

“Belgien ist ein Föderalstaat, der sich aus den Gemeinschaften und den Regionen zusammensetzt.” Art. 1 der belgischen Verfassung – Koordinierter Text vom 17. Februar 1994."

Diese Reform bedeutet die Vollendung der föderalen Struktur, die 1970 eingeleitet wurde und deren Kohärenz und Effizienz nun verbessert wird.

Der Grundsatz der Direktwahl der Regional- und Gemeinschaftsabgeordneten wird eingeführt.

Die neuen Verfassungsbestimmungen legen die konstitutive Autonomie der Gemeinschaftsräte fest. Das Parlament der Französischen Gemeinschaft hat die Möglichkeit durch ein mit Zweidrittelmehrheit verabschiedetes Dekret Maßnahmen in bezug auf seine Zusammensetzung, seine Wahl und seine Arbeitsweise sowie die Arbeitsweise der Regierung zu treffen.

Die Gemeinschaften erhalten außerdem neue Zuständigkeiten im Bereich der internationalen Zusammenarbeit.

Die Französische Gemeinschaft kann die Ausübung bestimmter Befugnisse an die Französische Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt und an die Wallonische Region übertragen.

Définition

Die Revision von 2001

Die Refinanzierung

Das institutionelle „Polycarpe-Abkommen“ sieht eine strukturelle Refinanzierung der Französischen Gemeinschaft / Föderation Wallonie-Brüssel vor und garantiert ihr bessere Zukunftsperspektiven. Die Einkünfte werden an die tatsächliche Entwicklung des wirtschaftlichen Wohlstands angepasst.

Die Refinanzierung der Französischen Gemeinschaft / Föderation Wallonie-Brüssel, die sowohl aus dem „Polycarpe-Abkommen“ als auch aus dem intrafrankophonen „Boniface-Abkommens“ hervorgeht, ermöglicht es, im Zeitraum zwischen 2002 und 2011 bis zu 3 Milliarden Euro in die Französische Gemeinschaft / Föderation Wallonie-Brüssel einfließen zu lassen.

Die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission verpflichten sich, der Französischen Gemeinschaft / Föderation Wallonie-Brüssel bis 2006 eine jährliche Beihilfe (29,6 Mio. Euro) zukommen zu lassen.

Ein Fonds „Générations futures“, der 20 % der neuen Margen umfasst, ist bis 2007 vorgesehen.

Von den restlichen 80 % sind gemäß dem Abkommen 25 % für die Bereiche Kultur, Gesundheitsförderung, Jugendhilfe, Sport usw. bestimmt.

Die restlichen 75 % – was 60 % des Haushaltsvolumen entspricht – sind für das Unterrichtswesen bestimmt. Dies entspricht über einen Zeitraum von 10 Jahren einem Betrag von 1,73 Milliarden Euro, der dazu dient, den Bau und die Renovierung von Schulgebäuden, die neuen politischen Initiativen und die Lohnaufwertungen, insbesondere im Schulpflichtunterricht, zu finanzieren.

Définition